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Faire Anwerbung in der Pflege: was das Gütesiegel verlangt
Von Birgit M. Schwinn · Stand: · 4 min
Wer Pflegekräfte oder Auszubildende im Ausland gewinnt, wird zunehmend gefragt, ob das fair abläuft. In Deutschland gibt darauf ein staatliches Gütezeichen eine nachprüfbare Antwort.
Wer das Gütezeichen vergibt
„Faire Anwerbung Pflege Deutschland“ ist ein staatliches Gütezeichen nach RAL, dessen Inhaber das Bundesgesundheitsministerium ist. Vergeben wird es von der Gütegemeinschaft Anwerbung und Vermittlung von Pflegekräften aus dem Ausland (GAPA); die Kriterien hat das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) entwickelt. Bewerben können sich private Vermittlungsagenturen und Arbeitgeber, die selbst anwerben. Die ersten Siegel wurden am 2. Februar 2022 vergeben; Ende 2025 hielten es 75 Unternehmen.
Freiwillig, aber mit Folgen
Das Siegel ist freiwillig und gilt jeweils zwei Jahre. Für Pflegeeinrichtungen hat es trotzdem praktische Bedeutung: Kosten für die Anwerbung können sie in den Vergütungsverhandlungen nur geltend machen, wenn die Vermittlung über einen Siegelträger läuft.
Die Grundsätze
- Arbeitgeber zahlen: Den angeworbenen Menschen entstehen keine Vermittlungskosten.
- Transparenz über Ablauf, Kosten und Vertragsbedingungen.
- Information vor der Ausreise, schriftlich und in einer Sprache, die die Person versteht.
- Regelmäßige unabhängige Prüfungen der Siegelträger.
Was sich ab 2027 für Auszubildende ändern soll
Am 13. Juli 2026 hat das KDA eine Arbeitsfassung des Anforderungskatalogs 4.0 zur Konsultation gestellt. Sie soll das Siegel ab dem 1. Januar 2027 auf die Anwerbung von Auszubildenden erweitern. Vorgesehen sind unter anderem:
- Keine Vermittlungskosten für Bewerberinnen und Bewerber.
- Eine Beteiligung an den Kosten des A1-Sprachkurses höchstens bis zu einer vom KDA festgelegten Obergrenze, erstattet bis zum Ausbildungsbeginn.
- Rückzahlungsklauseln nur, wenn sie vorab offengelegt werden und eine Höchstsumme nennen; ausgeschlossen in den ersten 50 Unterrichtseinheiten sowie bei Krankheit oder Schwangerschaft.
- Keine Kautionen und keine Vertragsstrafen.
- Schriftliche Angaben zu Ausbildungsvergütung, Sachleistungen und Ausbildungsplan; im Stellenangebot Angaben zur Unterkunft.
- Eine verpflichtende Informationsveranstaltung vor Vertragsschluss und eine feste Ansprechperson bis zum Ende der Probezeit.
Es handelt sich um eine Arbeitsfassung; die endgültigen Kriterien können abweichen.
Der internationale Rahmen
Hinter dem Siegel steht der Verhaltenskodex der Weltgesundheitsorganisation zur internationalen Anwerbung von Gesundheitspersonal von 2010. Er ist freiwillig und soll ethische Anwerbung sichern, die Interessen der Herkunftsländer schützen und die Rechte der angeworbenen Menschen wahren.
Wo Welwitschia Care steht
Die Kosten der Vorbereitung tragen bei uns nicht die Auszubildenden. Vorbereitungskurse, Visumgebühren und die Anreise bis zur Unterkunft in Deutschland übernehmen wir, finanziert über die Vergütung der Partnereinrichtung. Die Deutschprüfung bezahlen wir in der Regel ebenfalls. Ab dem ersten Ausbildungsmonat zahlt die Klinik die tarifliche Ausbildungsvergütung. Für die Vorbereitungszeit schließen wir mit jeder Teilnehmerin und jedem Teilnehmer eine schriftliche Vereinbarung. [Platzhalter: Regel bei vorzeitigem Abbruch, nach rechtlicher Prüfung] Ob wir das Gütesiegel beantragen, entscheiden wir in den kommenden Monaten.
Wie Vorbereitung und Begleitung ablaufen, lesen Sie auf der Seite Ausbildungsmodell für Kliniken und Pflegeeinrichtungen.
Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Regeln und Beträge ändern sich; prüfen Sie den aktuellen Stand bei den genannten Stellen.